16. Mai 2024

Leistungssport und plötzlicher Herztod

In einer Untersuchung (https://www.resuscitationjournal.com/article/S0300-9572(22)00022-3/fulltext) an 20.000 Vorfällen mit plötzlichem Herztod (OHCA; outhospital cardiac arrest) waren 2,2% mit vorheriger körperlicher Aktivität assoziiert. Diese Aktivität bestand in Laufen, “Fitness”-Übungen (Kraftsport?) sowie Mannschaftssport. Die OHCAs betrafen Sportler zwischen 16 und 30 Jahren.

Zwei Ergebnisse sind in diesem Zusammenhang interessant:

  1. OHCAs sind in dieser nicht voruntersuchten Altersgruppe nicht selten; sie betreffen Probanden praktisch aller Sportarten, auch diejenigen mit überwiegender Ausdauersportart. Einerseits sind die zugrundeliegenden Vorerkrankungen aber nicht bekannt, anderseits ist es eine besonders junge Altersgruppe, die der Alterscharakteristik im Rehasport nicht entspricht.
  2. Das Outcome, also die Wiederherstellung einer ausreichenden Kreislauffunktion (ROSC), war bei den Sportlern sehr hoch, sie betrug 74% gegenüber 30% bei den OHCAs ohne Sporttätigkeit. Das lag an der häufigeren und schnelleren Reanimation durch Ersthelfer in der Sportlergruppe. Die 30Tage-Überlebenszeit betrug in der Sportlergruppe 60% vs. 10% in der Vergleichsgruppe.

Was ist die Botschaft?

OHCAs sind bei Sportlern ohne Voruntersuchung und Bestimmung der zulässigen Belastung und Verordnung nicht selten. Das Outcome aber in einer solchen Gruppe ist relativ gut und beweist, wie wichtig die Anwesenheit und er Einsatz kundiger Ersthelfer in solchen Situationen ist.

Ein Gedanke zu “Leistungssport und plötzlicher Herztod

  1. Heute meldet der Saarländische Rundfunk den tragischen Tod eines Fußballers auf dem Platz bei einem Spiel der Altherrenmannschaft eines Vereins. Die durch Ersthelfer durchgeführten Reanimationen sowie die Massnahmen des Notarztes (ALS) waren erfolglos. Es stellen sich Fragen nach der Ursache, der Qualität der Reanimation sowie der Dauer bis zum Eintreffen des Notarztes. Ausserdem ist zu prüfen, ob die Teilnehmer an dem Spiel sich einer kardiologischen Untersuchung unterzogen haben, und ob Vorerkrankungen bei dem Opfer bestanden.

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